I. Allgemeine Geschäftsbedingungen
II. Datenschutzerklärung
I. Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Allgemeines
a) Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns (Caravandirekt, Herrn Stjepan Kanizaj, Am Kreuzfeld 21, 85253 Edweg-Unterweikertshofen) und Ihnen. Sollten Sie entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden, wird diesen hiermit ausdrücklich widersprochen.
b) Vertragsvereinbarung
Vertragssprache ist deutsch.
c) Mindestalter des Fahrers, Führerschein
Der Fahrer muss mindestens das 21. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Jahren im Besitz eines für die jeweilige Fahrzeugklasse in Deutschland gültigen Führerscheins sein, z.B. der Klasse 3, der Klasse B für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3.500 kg oder der Klasse C1 von mehr als 3.500 kg Gesamtgewicht. Sie tragen dafür Sorge, dass nur Personen, die die genannten Voraussetzungen erfüllen das Fahrzeug führen. Bei der Übergabe des Fahrzeugs müssen Sie bzw. der Fahrer die entsprechenden Dokumente (Personalausweis und Führerschein) im Original vorlegen. Verzögerungen, die durch die fehlende Vorlage der Dokumente entstehen, gehen zu Ihren Lasten. Wir sind berechtigt eine angemessene Nachfrist für die Vorlage zu setzen. Verstreicht diese ohne, dass die entsprechenden Dokumente vorgelegt werden, sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall richtet sich die Abwicklung nach den in § 8 b) genannten Pauschalen.
d) Vertragsschluss
Die Darstellung des Sortiments von uns ist freibleibend und unverbindlich.
Der Vertragsschluss findet individuell durch Angebot und Annahme statt. Soweit nicht anders vereinbart ist hierbei der übliche Ablauf, dass Sie ein Fahrzeug wählen, Ihr Anliegen spezifizieren (Angabe der persönlichen Daten etc.) und uns eine Anfrage stellen. Hierauf werden wir Ihnen ein verbindliches Angebot zusenden, welches Sie dann binnen zwei Tagen oder nach einem individuell vereinbarten Zeitraum annehmen können. Mit der Annahme kommt der Vertrag zustande. Eine gesonderte Speicherung des Vertragstextes durch uns findet nicht statt, sondern der Vertragsinhalt ergibt sich jeweils individuell aus der getroffenen Vereinbarung.
§2 Vertragsgegenstand
a) Allgemeines
Vertragsgegenstand ist die Anmietung eines Wohnmobils. Reiseleistungen jeglicher Art sind nicht Bestandteil des Vertrages. Daher sind die gesetzlichen Bestimmungen über den Reisevertrag, insbesondere die §§ 651 a I BGB, nicht anwendbar.
b) Liefer- und Leistungsverzögerungen
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von uns nicht verhindert werden können und welche wir nicht zu vertreten haben (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), berechtigten uns dazu, die Lieferung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.
c) Annahmeverzug
Geraten Sie mit der Übernahme des gebuchten Fahrzeugs in Verzug, sind wir nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Verzug oder wegen Nichterfüllung zu beanspruchen. Während des Annahmeverzugs tragen Sie die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung.
§3 Versicherungsschutz
a) Haftpflichtversicherung
Das Mietfahrzeug ist nach den geltenden allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung wie folgt versichert: Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten mit unbegrenzter Deckung für Sach- und Vermögensschäden, für Personenschäden bis maximal 100 Mio. €.
b) Teil- und Vollkaskoschutz
Haftungsfreistellungen gelten nach den Grundsätzen eines Teil- bzw. Vollkaskoschutzes mit einem Selbstbehalt pro Schadenfall in Höhe von 1.000 €, soweit die Bedingungen für Sie keine volle Haftung vorsehen.
c) Sonstiges
Ein Auslandsschutzbrief, sowie eine Fahrerschutz-Versicherung können dazu gebucht werden.
§4 Zahlung
a) Preise
Sämtliche Preise verstehen sich inklusive Umsatzsteuer.
Alle Mietpreise richten sich nach der jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste bzw. nach den im Mietvertrag getroffenen Vereinbarungen. Mehr-Km werden bei Fahrzeugrückgabe laut gültiger Preisliste berechnet. Kraftstoff-, Camping-, Maut-, Park-, Stellplatz- und Fährkosten, sowie Bußgelder und sonstige Strafgebühren gehen zu Ihren Lasten. Bei fristgemäßer Übernahme/Rückgabe wird der Tag der Fahrzeugübernahme und der Tag der Fahrzeugrückgabe als ein Miettag berechnet. Der Preis berücksichtigt unterschiedliche Saisonzeiten in der die von Ihnen gebuchte Reisezeit liegt.
b) Zahlungsverzug
Sie geraten mit der Zahlung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung bei uns eingeht. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet, bzw. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist. Sollten Sie mit Ihren Zahlungen in Verzug geraten, so behalten wir uns vor, Mahngebühren in Höhe von 2,50 Euro in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt unbenommen. Ihnen verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
c) Zurückbehaltungsrecht
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht Ihnen nur für solche Gegenansprüche zu, die fällig sind und auf demselben rechtlichen Verhältnis wie Ihre Verpflichtung beruhen.
§5 Zahlungsbedingungen
a) Anzahlung
Nach Erhalt der Reservierungsbestätigung in Textform ist innerhalb von 7 Tagen (Zahlung) eine Anzahlung in Höhe von 20% des Mietpreises mindestens jedoch 200€, soweit nicht auf der Reservierungsbestätigung ein abweichender Betrag ausgewiesenen ist, auf das angegebene Konto zu überweisen. Wir sind berechtigt im Falle einer nicht fristgerechten Zahlung nach Mahnung und fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist zur Nacherfüllung, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall richtet sich die Abwicklung nach denen in § 8 b) genannten Pauschalen.
b) Restbetrag
Der restliche Mietpreis muss bis spätestens 21 Tage vor Mietbeginn auf dem angegebenen Konto eingegangen sein. Wie sind berechtigt im Falle einer nicht fristgerechten Zahlung nach Mahnung und fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist zur Nacherfüllung, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall richtet sich die Abwicklung nach den in § 8 b) genannten Pauschalen.
§6 Kaution
a) Übergabe
Die Kaution in Höhe von 1.500 € muss 14 Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn auf das vereinbarte Konto überwiesen werden.
b) Rückgabe
Nach der vertragsgemäßen Rückgabe des Fahrzeugs und Mietvertragsendabrechnung wird Ihnen die Kaution zurückerstattet. Anfallende Reparaturkosten können wir auf der Grundlage eines Kostenvoranschlages abrechnen. Sollte die Klärung der Höhe der Kosten und der Kostentragungslast noch nicht erfolgt sein, haben wir das Recht die Kaution bis zur vollständigen Klärung zurückzubehalten.
§7 Fahrzeugübergabe und Fahrzeugrückgabe
a) Übergabe/Rückgabe
Die Übergabe/Rückgabe des Fahrzeugs findet zu dem jeweils vertraglich vereinbarten Termin, an der Anmietstation von uns während der Öffnungszeiten statt. Bei der Fahrzeugübergabe sind sowohl der gültige Personalausweis und Führerschein im Original vorzulegen. Bei Übergabe/Rückgabe des Fahrzeugs ist jeweils ein Übergabe- bzw. Rückgabeprotokoll vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Sowohl das Übergabe- als auch das Rückgabeprotokoll werden Bestandteile des Mietvertrages. Vor der Rückgabe lassen Sie die Außenreinigung des Fahrzeugs, in einer von uns angegebenen Waschanlage, durchführen, die Kosten der Reinigung tragen wir.
b) Kontrolle
Sie verpflichten sich gemeinsam mit uns bei Fahrzeugübergabe und -rückgabe das Mietfahrzeug auf seinen schadenfreien Zustand sowie auf die richtige Angabe des Kraftstoffstandes und sonstiger Füllstände, auf die Sauberkeit und auf das Vorhandensein von Zubehör und Umweltplakette hin zu überprüfen. Die durch Sie festgestellten Schäden, Verschmutzungen ungenügende Füllstände und/oder Fehlteile sind vor dem Antritt der Fahrt der Vermietungsstation anzuzeigen und auf dem Übergabeprotokoll zu vermerken. Sollten Gegenstände nach dem Antritt der Fahrt beschädigt werden bzw. verloren gehen, werden die entstanden Kosten Ihnen zur Last gelegt, sofern Sie die Beschädigung oder den Verlust zu vertreten haben.
c) Einweisung
Vor der Übergabe hat eine ausführliche Fahrzeug-Einweisung zu erfolgen. Ohne eine Fahrzeug-Einweisung können wir die Übergabe des Fahrzeugs zurückhalten bis diese abgeschlossen ist. Übergabeverzögerungen und Kosten gehen zu Ihren Lasten.
d) Verspätete Rückgabe
Die Regelung des § 545 BGB findet ausdrücklich keine Anwendung. Geben Sie das Fahrzeug nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer nicht oder nicht zum vereinbarten Zeitpunkt an uns zurück, sind wir berechtigt für den über die Vertragsdauer hinausgehenden Zeitraum der Vorenthaltung ein Nutzungsentgelt in Höhe des vereinbarten Mietzinses zu verlangen. Darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche unsererseits bleiben davon unberührt. Eine Verlängerung der Mietzeit ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung von uns in Textform möglich. Die Berechtigung zur Nutzung der Mietsache erstreckt sich nur auf die vereinbarte Nutzungsdauer. Eine Fortsetzung des Gebrauchs nach Ablauf der Mietzeit führt auch ohne ausdrücklichen Widerspruch durch uns grundsätzlich nicht zu einer Verlängerung des Mietvertrages. Kommen Sie Ihrer Rückgabeverpflichtung auch nach einer ausdrücklichen Rückgabeaufforderung nicht nach oder sind Sie nicht erreichbar, behalten wir uns vor, Strafanzeige zu erstatten. Die hierdurch entstehenden Kosten sind von Ihnen zu tragen, es sei denn, dass Sie den Verstoß gegen die Rückgabeverpflichtung nicht zu vertreten haben.
e) Verfrühte Rückgabe
Eine verfrühte Rückgabe des Fahrzeugs, vor dem Ablauf der vereinbarten Mietzeit, hat keine Verringerung der vereinbarten Miete zur Folge, es sei denn, dass das Fahrzeug an einen anderen vermietet werden kann oder es liegt ein Fall der außerordentlichen fristlosen Kündigung durch Sie aus wichtigem Grund vor.
f) Rückgabezustand
Sie verpflichten sich, das Fahrzeug zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt gereinigt und in dem laut Übergabeprotokoll aufgenommenen Zustand zurückzugeben. Ist bei Rückgabe des Fahrzeugs die Toilette nicht geleert und/oder nicht gereinigt und/oder das Fahrzeug innen nicht oder ungenügend gereinigt, wird eine Pauschale von 130 € für die Reinigung fällig. Weiterhin ist das Fahrzeug vollgetankt zurückzugeben. Die Kosten für das Nachtanken betragen 2,50 € pro Liter Kraftstoff. Der Nachweis, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist, bleibt Ihnen unbenommen.
g) Kündigung
Wir sind berechtigt, das Fahrzeug vor Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer unter fristloser Kündigung des Mietvertrages zurück zu verlangen. Hierfür muss ein wichtiger Grund vorliegen. Der Nachweis, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist, bleibt Ihnen unbenommen.
§8 Rücktritt und Umbuchung
a) Rechtlicher Hinweis
Es wird darauf hingewiesen, dass ein allgemeines gesetzliches Rücktrittsrecht bei Mietverträgen nicht vorgesehen ist. Wir räumen Ihnen allerdings nachfolgend ein vertragliches Rücktrittsrecht ein. Der Nachweis, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist, bleibt Ihnen unbenommen.
b) Kosten bei Rücktritt
Die mit dem Rücktritt einhergehenden Kosten richten sich nach den folgenden gestaffelten Pauschalen:
20% des Mietpreises bis zu 61 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn mindestens jedoch 200€.
40% des Mietpreises von 60 bis zu 30 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn.
80% des Mietpreises von 29 bis zu 15 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn.
90% des Mietpreises bei weniger als 15 Tage bis zum vereinbarten Mietbeginn.
Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei
uns in Textform. Eine Nichtabholung gilt als Rücktritt. Zur Absicherung gegen die Kosten für einen Rücktritt, wird der Abschluss einer Reiserücktritts-Versicherung empfohlen.
c) Umbuchung
Aus Kulanz sind wir bereit, statt einer Stornierung Ihrer Reise (verbunden mit den entsprechenden Stornogebühren) diese auf einen Wunschtermin Ihrerseits umzubuchen und auf Stornogebühren zu verzichten. Voraussetzung hierfür ist, dass bei der jeweiligen Anmietstation freie Kapazitäten für den gewünschten Zeitraum vorhanden sind und die Umbuchung bis 14 Tage vor dem ursprünglich vereinbarten Mietbeginn erfolgt. Bitte beachten Sie, dass dann die Stornoregelungen nicht erneut starten, sondern diese Buchung dann nicht stornierbar ist.
d) Ersatzmieter
Die Stellung eines Ersatzmieters ist nur mit Genehmigung in Textform durch uns möglich. Dieser kann die Zustimmung nur aus berechtigten Gründen verweigern.
§9 Ersatzfahrzeug
a) Bereitstellung
Kann das Fahrzeug in der gebuchten Fahrzeugkategorie im Zeitpunkt der vereinbarten Übergabe nicht bereitgestellt werden, behalten wir uns das Recht vor, ein in Größe und Ausstattung vergleichbares oder größeres Fahrzeug bereitzustellen oder von einem Kooperationspartner bereitstellen zu lassen, insoweit es für Sie zumutbar ist. Bei der Bereitstellung durch einen Kooperationspartner werden geleistete Zahlungen zurückerstattet. Der Vertrag kommt dann mit dem Kooperationspartner zustande. Die neuen Vertragsunterlagen werden mit Ihnen durchgesprochen. Dadurch entstehen Ihnen keine zusätzlichen Mietkosten.
b) Fahrzeugkategorie
Akzeptiert Sie ein verfügbares Ersatzfahrzeug in einer kleineren Fahrzeugkategorie, erstatten wir die sich ergebende Preisdifferenz zwischen den beiden Fahrzeugkategorien zurück.
c) Verschulden des Mieters
Wird das Fahrzeug durch Ihr Verschulden zerstört oder ist absehbar, dass die Nutzung durch einen Umstand eingeschränkt oder unmöglich wird, den Sie zu vertreten haben, können wir die Stellung eines Ersatzfahrzeuges verweigern. Eine Kündigung durch Sie nach § 543 II Nr. 1 BGB ist in diesem Fall ausgeschlossen.
§10 Verhalten bei Unfall oder Schadensfall
Sie bzw. der Fahrer haben nach einem Unfall oder insbesondere bei einem Diebstahl-, Wild-, Brand- oder einem sonstigem Schaden unverzüglich die Polizei zu rufen und uns zu verständigen. Zudem dürfen Sie bzw. der Fahrer sich in einem solchen Fall nicht vom Unfallort entfernen, solange Sie Ihrer Pflicht zur Aufklärung des Geschehens und zur Feststellung der erforderlichen Tatsachen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben nachgekommen sind. Sollte die Polizei die Unfallaufnahme verweigern, so bedarf dies eines Nachweises gegenüber uns. Dies gilt auch, wenn Sie bzw. der Fahrer den Unfall selbst verschuldet haben und eine Drittbeteiligung ausgeschlossen ist. Daneben haben Sie bzw. der Fahrer uns unverzüglich über alle Einzelheiten des Unfalls oder Schadensereignisses in Textform zu informieren, dies gilt auch für geringfügige Schäden. Der Unfall-/Schadensbericht muss insbesondere Namen und Anschriften der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen, sowie amtliche Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Schadenersatzansprüche anderer am Unfall Beteiligter dürfen nicht anerkannt werden. Sonstige Beschädigungen oder besondere Vorkommnisse, die im Zusammenhang mit dem Fahrzeug stehen, sind ebenfalls unverzüglich, spätestens jedoch bei der Rückgabe t mitzuteilen.
Der Polizeibericht dient hierbei als Nachweis für den Schadenshergang und Umfang. Sollte dieser nicht vorgelegt werden, behalten wir uns vor, den Selbstbehalt je Schadensfall zu berechnen.
§11 Obliegenheiten des Mieters
a) Fahrer
Das Fahrzeug darf, ausgenommen von Notfällen, nur von Ihnen selbst bzw. dem im Mietvertrag angegebenen Fahrer geführt werden. Sie sind verpflichtet persönlich bei der Abholung des Mietfahrzeuges zu erscheinen und den bzw. die Namen und Anschriften aller Fahrer des Fahrzeuges zu nennen und von diesen eine Kopie des Führerscheins und Personalausweises zu hinterlegen.
b) Ordnungsgemäße Handhabung
Sie verpflichten sich das Mietfahrzeug schonend und sachgemäß zu behandeln, sowie ordnungsgemäß und den Vorgaben entsprechend zu bedienen, hierzu gehört insbesondere die Kontrolle des Öl- und Wasserstandes sowie des Reifendruckes und die Verwendung des vorgeschriebenen Kraftstoffes. Das Fahrzeug ist immer ordnungsgemäß zu verschließen und das Lenkradschloss muss beim Verlassen des Fahrzeuges fest eingerastet sein. Außerdem sind Sie verpflichtet beim Verlassen des Fahrzeuges die Fahrzeugschlüssel und die Fahrzeugpapiere an sich zu nehmen und sicher, bzw. für Unbefugte unzugänglich aufzubewahren. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften, Zuladungsbestimmungen, Fahrzeugabmessungen und technischen Regeln sind zu beachten. Sie verpflichten sich, in regelmäßigen Abständen zu überprüfen, dass sich das Fahrzeug in verkehrssicherem Zustand befindet.
c) Nutzungsverbot
Die Nutzung des Fahrzeugs ist untersagt, wenn dadurch gegen geltendes Recht verstoßen wird oder wenn das Beschädigungsrisiko steigt, dies ist insbesondere der Fall:
- bei der Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests;
- bei der Beförderung gefährlicher Stoffe;
- bei der Weitervermietung oder Leihe;
- bei der gewerblichen Personen- oder Fernverkehrsbeförderung;
- bei der Nutzung zu Zwecken, die zu einer übermäßigen Beanspruchung des Fahrzeuges führen;
- bei der Nutzung für Fahrschulübungen und/oder Geländefahrten;
- für Nutzungen, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehen;
- bei der Nutzung auf nicht zum Befahren vorgesehenen Gelände;
- Auslandsfahrten innerhalb Europas sowie Schweiz und Norwegen sind mit Ausnahme von nachfolgenden Ländern bzw. Regionen erlaubt: Bulgarien, Rumänien, Moldawien, Weißrussland, Russland, Ukraine, Türkei und Island.
- Fahrten in Krisen- und Kriegsgebiete sind unzulässig.
d) Notwendige Reparaturen
Notwendige Reparaturen, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs wiederherzustellen bzw. zu erhalten, dürfen von Ihnen bis zu einer Höhe von 150 € ohne Nachfrage bei uns bei einer Fachwerkstatt beauftragt werden. Anderweitige Reparaturen dürfen nur mit ausdrücklicher Einwilligung in Textform von uns in Auftrag gegeben werden. Die Erstattung genehmigter Reparaturkosten leisten wir nur gegen Vorlage entsprechender Nachweise bzw. Belege im Original, sofern Sie nicht für den Defekt der Reparatur zugrunde liegend entsprechend den Vermieterbedingungen haftet. Desweitern ist für die Erstattung der angefallenen Kosten die Abgabe der Austauschteile/Altteile erforderlich, sofern es sich um Garantieteile handelt (Batterien, Wechselrichter, Ladegerät, Wasserpumpe). Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, uns die Austauschteile/Altteile vorzulegen, sofern sie für ihn verfügbar waren und der Rücktransport zumutbar ist.
e) Umbauten
Sie dürfen keine Veränderungen technischer oder sonstiger Art an dem Fahrzeug vornehmen. Optische Veränderungen sind untersagt, insbesondere darf das Fahrzeug nicht mit Lackierungen, Aufkleber oder Klebefolien versehen werden.
f) Haustiere
Jegliche Haustiere dürfen nur nach ausdrücklicher Zustimmung in Textform mitgenommen werden. Dies gilt nur für die Mitnahme in dafür geeigneten Fahrzeugen mit von Ihnen zu stellenden, zulässigen Sicherungsvorrichtungen bzw. -einrichtungen. Für die Einhaltung der entsprechenden Tierschutz-, Impf-, Beförderungs- und Transit- bzw. Einreisebestimmungen sind Sie selbst verantwortlich. Die Mitnahme von Haustieren kann zu einer kostenpflichtigen Sonderreinigung laut Preisliste/Mietvertrag führen, dies gilt insbesondere, wenn das Fahrzeug nach Tier riecht und/oder Tierhaare bzw. -ausscheidungen im Fahrzeug vorzufinden sind. Die Reinigungskosten, die durch die Nichtbeachtung bzw. Zuwiderhandlung entstehen sowie ein durch eine verzögerte Neuvermietung entgehender Gewinn gehen zu Ihren Lasten.
g) Kindersitze
Die Mitnahme von Kindern unter 12 Jahren ist nur zulässig mit amtlich genehmigten und nach Größe, Alter und Gewicht gewählten Kindersitz (§21 StVO) auf dazu geeigneten und zugelassenen Sitzplätzen.
h) Rangieren
Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass Sie beim Rangieren (ob vorwärts oder rückwärts) an unübersichtlichen bzw. engen Stellen einen Einweiser als Hilfsperson verwenden sollten.
§12 Bring- und Holservice
Die Kosten für einen Bring- bzw. Holservice richten sich nach der zum Vertragszeitpunkt geltenden Preisliste. Eventuelle Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung durch den Bring- oder Holservice gehen zu Lasten von uns bzw. des Mitarbeiters. Zur Abgrenzung wird die minutengenaue Zeitangabe bei der Übergabe/Übernahme des Fahrzeuges durch uns im Übergabeprotokoll herangezogen. Für Schäden bzw. Unfälle an dem Fahrzeug während der Überführung gelten die Konditionen der entsprechend mit Ihnen vereinbarten Versicherung (Selbstbehalt), da der Fahrer des Bring- und Holservice als Ihr Erfüllungsgehilfe handelt.
§13 Haftung
a) Haftungsausschluss
Wir sowie unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Soweit wesentliche Vertragspflichten (folglich solche Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist) betroffen sind, wird auch für leichte Fahrlässigkeit gehaftet. Dabei beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Gegenüber Unternehmern haften wir im Falle eines grob fahrlässigen Verstoßes gegen nicht wesentliche Vertragspflichten nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
b) Haftungsvorbehalt
Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben von diesem Haftungsausschluss unberührt.
§14 Haftung des Mieters
a) Haftungsumfang während der vereinbarten Nutzungsdauer
Sie haften für Fahrzeugschäden, Fahrzeugverlust und darüberhinausgehende Schäden aufgrund der Verletzung von Vertragspflichten, soweit Sie den Schaden oder Verlust zu vertreten haben, nach den folgenden Bestimmungen:
- Für den Fall leichter Fahrlässigkeit haften Sie während der vereinbarten Nutzungsdauer lediglich bis zum vertraglich vereinbarten Selbstbehalt, pro Schadensfall, soweit diese Bedingungen keine weitergehende Haftung anordnen. Kommen Sie mit der Rückgabe des Fahrzeuges in Verzug, haften Sie ab Eintritt des Verzuges nach den gesetzlichen Vorgaben uneingeschränkt für alle hieraus entstandenen Schäden.
- Die Haftungsbeschränkung auf den vertraglich vereinbarten Selbstbehalt gilt nicht für die von Ihnen vorsätzlich verursachten Schäden. In einem solchen Fall haften Sie in voller Schadenshöhe.
- Bei grober Fahrlässigkeit haften Sie für den Schadensfall, der während der vereinbarten Nutzungsdauer entstanden ist uns gegenüber in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens.
- Ebenfalls gilt die Haftungsbeschränkung auf den vertraglich vereinbarten Selbstbehalt nicht, wenn Sie eine Verletzung der das Mindestalter des Fahrers betreffenden, die Fahrzeugübergabe und Fahrzeugrückgabe betreffenden, die sonstigen Obliegenheiten und das Verhalten bei Unfall oder Schadensfall geregelten Vertragspflichten vorsätzlich begehen. In diesen Fällen haften Sie in voller Schadenhöhe für alle von ihnen zu vertretenden Schäden.
- Eine grob fahrlässige Verletzung der genannten Vertragspflichten während der vereinbarten Nutzungsdauer führt zu Ihrer Haftung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens.
- Die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit tragen Sie. Die Haftungsbeschränkung entfällt nicht, wenn die Verletzung der Vertragspflicht weder Einfluss auf den Schadenseintritt oder auf die Feststellung des Schadens sowie auf das Vorliegen der Voraussetzungen der Gewährung der Haftungsbeschränkung hat. Dies gilt nicht im Falle arglistigen Verhaltens.
b) Haftung nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer
Nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer haften Sie in vollem Umfang nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.
c) Freistellung
Sie verpflichten sich, für alle während der Nutzung des Mietfahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen, die er zu vertreten hat, in vollem Umfang von der Haftung freizustellen. Kostenbescheide, etc. werden zzgl. einer Bearbeitungsgebühr laut Zusatzinformationen zum Mietvertrag an Sie weitergeleitet. Ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns keine oder geringere Kosten entstanden sind.
§15 Haftung für abgestellte Fahrzeuge
a) Allgemein
Das Abstellen von Fahrzeugen während der Reisedauer erfolgt auf eigene Gefahr. Das Abstellen ist ausdrücklich nicht vom Vertrag umfasst. Es handelt sich lediglich um eine Gefälligkeit von uns.
b) Haftungsausschluss
Wir sowie unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Soweit wesentliche Vertragspflichten (folglich solche Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist) betroffen sind, wird auch für leichte Fahrlässigkeit gehaftet. Dabei beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Gegenüber Unternehmern haften wir im Falle eines grob fahrlässigen Verstoßes gegen nicht wesentliche Vertragspflichten nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
c) Haftungsvorbehalt
Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt.
§16 Gefahrvermeidung für abgestellte Fahrzeuge
Sie versichern uns, dass das von Ihnen abgestellte Fahrzeug frei von solchen Mängeln ist, durch welche Gefahren für die Allgemeinheit entstehen können (z.B. defekter Tank, auslaufende Betriebsflüssigkeiten).
Im Rahmen der Gefahrenvermeidung haben wir das Recht, einen PKW auf Ihre Kosten vom Parkgelände zu entfernen. Dies ist der Fall, wenn
- Mängel am PKW eine Gefahr darstellen,
- Fahrzeuge ohne Zulassung oder Betriebsgenehmigung sind oder diese während der Mietdauer abgelaufen ist,
- Fahrzeuge unberechtigt abgestellt wurden.
§17 Schlussbestimmungen
a) Gerichtsstand
Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird unser Geschäftssitz vereinbart, sofern Sie Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.
b) Rechtswahl
Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach Ihrem Heimatrecht entgegenstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.
c) Verbraucher-Streitbeilegungsverfahren
Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertraglicher Verpflichtungen aus Online-Verträgen geschaffen (OS-Plattform). Sie können die OS-Plattform unter dem folgenden Link erreichen: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
d) Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.
II. Datenschutzerklärung
1. Allgemeines
1.1 Was sind personenbezogene Daten
Personenbezogene Daten sind Angaben, die die Identität des Nutzers offenlegen oder offenlegen können. Wir halten uns an den Grundsatz der Datenvermeidung. Es wird soweit wie möglich auf die Erhebung von personenbezogenen Daten verzichtet.
1.2 Umgang mit personenbezogenen Daten
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich, soweit wir hierzu Ihre Einwilligung erhalten haben (Art. 6 I S. 1 a DSGVO) bzw. es sich um Daten handelt, deren Verarbeitung für unsere berechtigten Interessen erforderlich ist und soweit die Abwägung ergibt, dass keine überwiegenden Interessen, Grundrechte oder Grundfreiheiten Ihrerseits entgegenstehen (Art. 6 I S. 1 f DSGVO).
Wir können zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Auftragsverarbeiter verwenden, werden die personenbezogenen Daten darüber hinaus aber grundsätzlich nicht an Dritte weitergeben.
Lediglich zur Abwicklung von Zahlungen werden die hierfür erforderlichen Zahlungsdaten an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut und ggf. den beauftragten und gewählten Zahlungsdienstleister weitergegeben.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich innerhalb der EU, soweit nachfolgend nicht etwas Abweichendes dargelegt ist.
1.3 Dauer der Speicherung
Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten nach der Beendigung des Zwecks, für welchen die Daten erhoben wurden, nur solange, wie dies auf Grund der gesetzlichen (insbesondere steuerrechtlichen) Vorschriften erforderlich ist.
2. Ihre Rechte
2.1 Auskunft
Sie können von uns eine Auskunft darüber verlangen, ob wir personenbezogene Daten von Ihnen verarbeiten und soweit dies der Fall ist haben Sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in Art. 15 DSGVO genannten weiteren Informationen.
2.2 Recht auf Berichtigung
Sie haben das Recht auf Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen personenbezogenen Daten und können gemäß Art. 16 DSGVO die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten verlangen.
2.3 Recht auf Löschung
Sie haben das Recht von uns zu verlangen, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden. Wir sind verpflichtet diese unverzüglich zu löschen, insbesondere sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
- Ihre personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.
- Sie widerrufen ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung Ihrer Daten stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
- Ihre Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
Das Recht auf Löschung besteht nicht, soweit Ihre personenbezogenen Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung unserer Rechtsansprüche erforderlich sind.
2.4 Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Sie haben das Recht von uns die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, wenn
- Sie die Richtigkeit der Daten bestreiten und wir daher die Richtigkeit überprüfen,
- die Verarbeitung unrechtmäßig ist und Sie die Löschung ablehnen und stattdessen die Einschränkung der Nutzung verlangen
- wir die Daten nicht länger benötigen, Sie diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen,
- Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten eingelegt haben, und noch nicht feststeht, ob unsere berechtigten Gründe gegenüber Ihren Gründen überwiegen.
2.5 Recht auf Datenübertragbarkeit
Sie haben das Recht die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten und Sie haben das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch uns zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf einer Einwilligung oder einem Vertrag beruht und die Verarbeitung bei uns mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.
2.6 Widerrufsrecht
Soweit die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf einer Einwilligung beruht, haben Sie das Recht diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen.
2.7 Allgemeines und Beschwerderecht
Die Ausübung Ihrer vorstehenden Rechte ist für Sie grundsätzlich kostenlos. Sie haben das Recht sich bei Beschwerden direkt an die für uns zuständige Aufsichtsbehörde, den Landesdatenschutzbeauftragen, zu wenden.
3. Kontaktaufnahme
Zur Kontaktaufnahme bezüglich des Datenschutzes können Sie sich gern an uns unter Verwendung der nachfolgenden Kontaktmöglichkeiten wenden. Verantwortlicher im Sinne der DSGVO:
Caravandirekt
Herr Stjepan Kanizaj
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E-Mail: info@caravandirekt.de
Telefon: +49 (0) 8135 – 93 94 65